Sonntag
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
1. Aufl. 2012
ISBN: 978-3-7073-1861-6
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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)
7. Krankengeld
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Ein Krankengeld wird nur dann gewährt, wenn eine freiwillige Zusatzversicherung abgeschlossen wurde (s näher § 106 Rz 1 f).