GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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6. Leistungen aus dem VF der Mutterschaft
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Grundsätzlich werden Leistungen aus dem VF der Mutterschaft (s näher § 102 Rz 1 f) als Sachleistung ohne Kostenanteil gewährt. Zur Betriebshilfe (Wochengeld) siehe § 102a.