Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

5. Spitalsbehandlung

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Für die Gewährung von Anstaltspflege kommen in erster Linie die öffentlichen Krankenanstalten, eigene Krankenanstalten der VT und sonstige nichtöffentliche Krankenanstalten in Betracht, mit denen der VT in einem Vertragsverhältnis steht (§§ 97, 98 GSVG). In diesen Fällen gewährt der VT die Anstaltspflege als Sachleistung (RS0109902). Somit entstehen in der allgemeinen Gebührenklasse eines Vertragskrankenhauses (§ 96) dem Versicherten und seinen Angehörigen – abgesehen vom täglichen Spitalskostenbeitrag (rund € 10,– für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr, wobei dieser Beitrag bei Rezeptgebührenbefreiung entfällt) keine Kosten. Wählt ein Sachleistungsberechtigter eine Krankenanstalt, die nicht über Landesfonds finanziert wird und mit der keine vertragliche Regelung besteht, erfolgt ein Rückersatz eines in der Satzung festgelegten Pflegekostenzuschusses (vgl § 96 Abs 2; im Jahr 2012 € 185,30 pro Anstaltstag).

Bei einer ambulanten Behandlung in einer Krankenanstalt ist ein Selbstbehalt von € 20,12 pro Quartal und Krankenhaus vorgesehen.

Bei Aufnahme eines „reinen“ Sachleistungsberechtigten in die Sonderklasse hat die Versicherungsanstalt gemäß § 96 Abs 2 e contrario nur je...

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