GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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2. Heilmittel
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Sachleistungsberechtigte können die vom Vertragsarzt verordneten Medikamente gegen Entrichtung der Rezeptgebühr pro Verschreibung in der Apotheke beziehen. Außer der Rezeptgebühr entstehen keine Kosten.