Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

II. Sachleistungsberechtigung

7

Die Sachleistungsgrenze beträgt im Jahr 2012 € 59.219,99 (vgl 2012). Bis zu dieser Grenze können sachleistungsberechtigte Versicherte Leistungen aus der KV bei Vertragspartnern ohne vorherige Auslagen in Anspruch nehmen. Der grundsätzlich im GSVG vorgesehene Selbstbehalt von 20 % des Vertragshonorars als Kostenanteil wird nachträglich vorgeschrieben bzw von der Pension einbehalten.

Somit sind folgende Personen sachleistungsberechtigt:

  • Versicherte in den ersten drei Jahren ihrer Berufsausübung (Abs 5 Z 1)

  • GSVG-krankenversicherte Gewerbetreibende und Gesellschafter, deren Einkünfte aus der pflichtversicherten Erwerbstätigkeit im drittvorangegangenen Kalenderjahr (zuzüglich der in diesem Jahr vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung) die Sachleistungsgrenze von € 59.219,99 nicht übersteigen (Abs 3 Z 1; § 14 Abs 1 der Satzung der SVA avsv 414/2011).

  • Gewerbepensionisten, wenn die Pension oder die Summe aus Erwerbseinkünften und Pension die Sachleistungsgrenze nicht übersteigt (Abs 3 Z 3).

  • Versicherte und Pensionisten mit mehrfachem Krankenversicherungsschutz

Die frühere Möglichkeit einer vorläufigen Stundung von Beiträgen bei Sachleistungsberechtig...

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.