GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Neue Selbständige - „Opting-in“ (Abs 1 Z 2)
3
Neue Selbständige, deren Einkünfte die Versicherungsgrenze (Euro 6.453,36 bzw 4.515,12 jährlich, Wert 2012; vgl § 4 Abs 1 Z 5 und Z 6) nicht erreichen oder bei denen noch nicht feststeht, ob die Versicherungsgrenze überschritten wird, können auf Antrag eine Pflichtversicherung in der KV begründen (dazu ausf Risak, Das „Opting in“ in der Sozialversicherung, ecolex 1998, 336; Karl, Die Unterschiede zwischen gewerblichen und „neuen“ Selbständigen und die daraus resultierenden verfassungsrechtlichen Probleme, ASok 2000, 85).
4
Beitragsgrundlage im Falle einer „Pflichtversicherung auf Antrag“ ist die Mindestbeitragsgrundlage gemäß § 25 Abs 4 Z 2 lit a. Die Pflichtversicherung beginnt mit dem Einlangen der Meldung beim Versicherungsträger (vgl § 6 Abs 5) und endet mit dem Letzten des Kalendermonats, in dem die Abmeldung erfolgt oder mit Ablauf des dritten Monats, wenn die Beiträge nicht binnen drei Monaten nach Fälligkeit eingezahlt werden (siehe § 7 Abs 5).
5
Das „Opting-in“ in der KV gem § 3 Abs 1 Z 2 führt auch zur Pflichtversicherung in der UV (siehe § 8 Abs 1 Z 3a 3. Teilstrich ASVG).
6
Nach den Materialien (EB zur RV 886 BlgNR 20. GP 111) besteht i...