TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 80a Organspende

Schober

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen

1

§ 80a (vgl gleichartige Regelung § 120a ASVG) wurde mit BGBl I 2009/84 mit Wirksamkeit vom eingeführt. § 80a Abs 1 entspricht der Regelung des § 80 Abs 2 idaF. Insbesondere Abs 2 sollte eine Verbesserung im Bereich der Kostentragung bei Organspenden bringen, nämlich durch Ausweitung der Kostentragung in grenzüberschreitenden Fällen (EB zur RV zum 2. SRÄG 2009, BGBl I 2009/84).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.