Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

7. Eintritt des Versicherungfalles

26

Der VF gilt mit dem Beginn der Krankheit und damit mit dem Zeitpunkt der Notwendigkeit der Krankenbehandlung als eingetreten (RS0106773). Es hängt von der Krankheit bzw den besonderen Umständen des Sachverhaltes ab und ist nicht davon auszugehen, dass der Eintritt des VF immer mit dem faktischen Beginn der Behandlung gegeben ist (vgl 10 ObS 194/06m).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.