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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

6. Beispiele

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Nachstehende Beispiele zeigen, dass die Beurteilung, wann eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt, oft schwierig ist. Jedoch selbst wenn im konkreten Fall kein regelwidriger Zustand vorliegt, kann dennoch eine Behandlungsbedürftigkeit gegeben sein. Dies dann, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen dem Zustandsbild und einer psychischen Erkrankung besteht („Folgeerkrankungs-Judikatur“, 10 ObS 14/08v).

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Transsexualität ist dann als einen Anspruch auf Krankenbehandlung auslösende Krankheit zu werten, wenn die innere Spannung zwischen dem körperlichen Geschlecht und der seelischen Identifizierung mit dem anderen Geschlecht eine derartige Ausprägung erfahren hat, dass nur durch die Beseitigung dieser Spannung schwere Symptome psychischer Krankheiten behoben oder gelindert werden (RS0106239).

Ein natürlicher (altersbedingter) Haarverlust erwachsener männlicher Versicherter scheidet schon als nicht regelwidriger Körperzustand aus dem Krankheitsbegriff aus. Jedoch kommt eine Kostenübernahme für Haarwuchsmittel dann in Betracht, wenn der Haarausfall zu einem psychischen Leiden führt, das seinerseits als eigenes Grundleiden die Krankenbehandlung erforderlich ma...

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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