GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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5. Zusammenspiel Krankheit und Behandlungsbedürftigkeit
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In den Bewertungsakt, welche Leistungen von der gesetzlichen KV aufgrund ihrer Ziele zu erbringen sind, sind neben den Kosten insbesondere auch die ausreichende Qualität und Quantität sowie finale Aspekte der Behandlung als Ausdruck der Zweckmäßigkeit einzubeziehen. Entscheidende Bedeutung bei der Abwägung zwischen den Interessen des Individuums an der besten Behandlung und der Gemeinschaft an einer kostenoptimalen Versorgung wird dem Maß der Betroffenheit des Patienten zugedacht. Eine Grenze der Leistungspflicht muss dort eingezogen werden, wo Bedürfnisse aus der höchstpersönlichen Lebenssphäre des einzelnen Versicherten prägend in den Vordergrund treten (hier: erektile Dysfunktion [RS0119503]).