GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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2. Medizinischer Krankheitsbegriff
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In der Medizin wird die Krankheit als Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit als eine Abweichung von der Norm der „Gesundheit“ definiert. Nach einer anderen Definition ist unter Krankheit eine Störung der normalen Funktionen der Organe oder der Organsysteme mit der Folge von subjektiv empfundenen bzw objektiv feststellbaren körperlichen, geistigen bzw seelischen Veränderungen zu verstehen (Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 260. Auflage). Die WHO fasst den Begriff Gesundheit noch weiter, weil sie unter Gesundheit einen Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens versteht.