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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

6. Nachträglich festgestellter Anspruch auf Weiterleistung von Geld- oder Sachbezügen (Abs 1 fünfter Fall)

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Mit dieser Regelung wurde für Fälle, in denen sich wegen eines nachträglich festgestellten Bezuges aus einem Arbeitsverhältnis ergibt, dass ein SV-rechtlicher Anspruch zu Unrecht erbracht wurde, eine nachträgliche Korrektur der SV-Leistung in Form eines von subjektiven Momenten unabhängigen Rückforderungstatbestands ermöglicht (RS0084379). Häufiger Anwendungsfall im ASVG ist ein unberechtigter KG-Bezug wegen nachträglich festgestellter Entgeltansprüche (zB auf Urlaubsersatzleistung, RS0107809); im GSVG denkbar ein nachträglich festgestelltes Ruhen eines Pensionsanspruches gem § 61a aufgrund nachträglich geleisteten KG nach ASVG (Teschner/Widlar, GSVG, § 76 Anm 6a).

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Nachträglich festgestellt ist ein Anspruch frühestens dann, wenn er vom AN gegenüber dem AG geltend gemacht und von diesem außergerichtlich oder gerichtlich anerkannt wird; im Fall der Bestreitung muss der AN den Rechtsweg beschreiten, wodurch sich die Feststellung des Anspruches - in Form der gerichtl Entscheidung - hinauszögert; unter der nachträglichen Feststellung eines Weiterleistungsanspruchs ist nicht eine feststellende Entsc...

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