Sonntag
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
1. Aufl. 2012
ISBN: 978-3-7073-1861-6
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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)
I. Teilversicherung
1
Teilversichert sind diejenigen Personen, die nur in einem oder zwei Versicherungszweigen versicherungspflichtig sind (Krejci/Marhold/Karl/Risak, in Tomandl, System, 1.2.2.2.).