zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

1. Allgemeines

15

Der VT kann den Rückforderungsanspruch auf einen oder mehrere Tatbestände gründen; er kann auch noch im gerichtl Verfahren einen anderen (oder weiteren) Tatbestand (als den im Bescheid genannten) vorbringen; andere als die vom VT vorgebrachten Tatbestände braucht das Gericht nicht zu untersuchen (RS0086067).

16

Der erforderliche Verschuldensgrad ist bei den einzelnen Rückforderungstatbeständen unterschiedlich geregelt. Bei der Beurteilung des Verschuldens des Empfängers sind gewöhnliche Fähigkeiten und Kenntnisse zugrunde zu legen (RS0084356).

17

Hat ein Zahlungsempfänger einen Rückforderungstatbestand verwirklicht, kann er sich nicht mehr auf Gutgläubigkeit berufen (RS0114485).

18

Ein Mitverschulden des VT ist nur in Form des Rückforderungsverbotes nach Abs 2 lit a (Säumigkeit des VT bei der Feststellung des Überbezugs, s Rz 36 ff) oder der Verjährung nach Abs 2 lit b (drei Jahre nach der Kenntnis des VT vom Überbezug, s Rz 39 f) zu berücksichtigen.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.