Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

III. Rückforderungsgegner

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Rückforderungsgegner ist der „Leistungsempfänger bzw Zahlungsempfänger (§ 75)“ (Abs 1), im Weiteren zusammengefasst „Empfänger“ genannt.

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Zahlungsempfänger iSd § 75 ist der anspruchsberechtigte Vers oder der die Zahlung erhaltende ges Vertreter des minderjährigen Vers bzw der Sachwalter des besachwalterten Vers (vgl § 75 Abs 1). Entgegen diesen ausdrücklichen ges Verweis vertritt die Rsp die Meinung, dass unter Zahlungsempfänger iSd § 76 Abs 1 nur der Anspruchsberechtigte selbst und nicht dessen Vertreter zu verstehen ist (RS0084337 unter Hinweis auf Schrammel in Tomandl, System, 2.1.5.3.; dieser Rechtssatz ist möglicherweise insofern zu relativieren, als in den dort entschiedenen Fällen der Minderjährige [10 ObS 161/88] bzw die Kurandin [10 ObS 53/01v] und nicht der Vormund bzw der Kurator die Geldleistungen tatsächlich erhalten haben).

10

Der vom ges Vertreter verwirklichte Rückforderungstatbestand (zB Meldepflichtverletzung) ist jedenfalls dem Zahlungsempfänger zuzurechnen (RS0084337).

11

Unklarheiten wirft auch der zusätzliche Begriff des Leistungsempfängers in Abs 1 auf (Schrammel in Tomandl, System, 2.1.5.). Der Absicht des Gesetzgebers, mit diesem weiteren Be...

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