GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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4. Telekommunikations- und Rundfunkdienste, Rundfunkveranstalter
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Aufgrund von Bewilligungen der Firma Rundfunk und Telekom-Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) liegt Kammermitgliedschaft vor, welche die Pflichtversicherung nach dem GSVG auslöst. Die Bewilligungsinhaber sind Kammermitglieder.