GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Stellvertretender Geschäftsführer einer GmbH
123
Sofern der stellvertretende Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen ist und alle weiteren Voraussetzungen für den Bestand der Pflichtversicherung gegeben sind, ist eine Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 3 festzustellen.