Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

1. Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften

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Es wird davon ausgegangen, dass § 2 Abs 1 Z 2 und Z 3 ganz bewusst nur die vertretungsbefugten Gesellschafter solcher kammerzugehörigen Gesellschaften erfassen soll, die nach den Normen des österreichischen Gesellschaftsrechts in der dafür vorgesehenen Rechtsform gegründet wurden. Für die geschäftsführenden Gesellschafter von nach dem Recht anderer EWR-Staaten gegründeten Gesellschaften mit Kammerzugehörigkeit ist nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs 1 Z 4 eine Pflichtversicherung festzustellen.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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