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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

II. Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (Abs 1 Z 1)

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Eine solche ist dann anzunehmen, wenn die Tatbestandsmerkmale der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit nach § 4 Abs 2 ASVG erfüllt sind; die einkommensteuerrechtliche Zuordnung einer Tätigkeit zu den selbständigen Tätigkeiten entfaltet für die Auslegung der Begriffe „selbständig“ oder „unselbständig“ keine Bedeutung (VwGH 2005/12/0252 zur insofern gleichen Regelung des § 1 Z 4 TeilpensionsG).

6

Zum Entgelt aus unselbständiger Erwerbstätigkeit nach Abs 1 Z 1 zählen sämtliche Geld- und Sachbezüge iSd § 49 ASVG; darunter sind das Bruttoentgelt (10 ObS 156/06y, 10 ObS 26/09k) einschl insb Sonderzahlungen (10 ObS 156/06y, 10 ObS 90/08w) und Urlaubsersatzleistung (RS0110088), nicht aber eine Abfertigung (s § 49 Abs 3; 10 ObS 81/09y) zu verstehen; Folgeprovisionen aus früher abgeschlossenen Versicherungsverträgen gelten nicht als Erwerbseinkommen für den Zeitraum des Zuflusses; maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung (RS0121829, RS0105194). Nicht zum Entgelt iSd § 60 gehören SV-Leistungen (zB Pensionszahlungen, KG).

7

Nur für die Umwandlung einer EUP in eine Teilpension gilt die Ausnahme des Abs 2. Darin wird wird zum einen bei Bezu...

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