zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

b) Leistungsanfall in der PV

44

Der Leistungsanfall in der PV ist in § 55 Abs 2 und 4 geregelt:

Generell gilt auch hier, dass die in Abs 2 geregelten Fristen materiellrechtliche Fristen sind; entscheidend ist somit das Einlangen beim PVT (RS0083740).

45

Eigenpensionen fallen mit der Erfüllung aller (materiellen) Leistungsvoraussetzungen an einem Monatsersten bzw dem der Erfüllung der Voraussetzungen folgenden Monatsersten an, wenn der Pensionsantrag binnen einem Monat nach Erfüllung der Voraussetzungen beantragt wird (§ 55 Abs 2 Z 2 Satz 1); bei rechtzeitiger Antragstellung nach erstmaliger Erfüllung der materiellen Anspruchsvoraussetzungen ist die Pension also in einem gewissen Rahmen rückwirkend zuzuerkennen.

46

Bei späterer Antragstellung fällt die Pension mit dem Stichtag gem § 113 Abs 2 an, dh mit dem Monatsersten als Antragstag bzw sonst dem folgenden Monatsersten (§ 55 Abs 2 Z 2 Satz 2).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.