GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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a) Materielle und formelle Leistungsvoraussetzungen
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Unter materiellen Leistungsvoraussetzungen versteht man die im G geforderten inhaltlichen Voraussetzungen für die Leistung; sie beantworten somit die Frage, wem unter welchen Voraussetzungen eine Leistung gebührt.
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Die formellen Leistungsvoraussetzungen regeln, auf welche Art und Weise der VT zur Feststellung des Leistungsanpruches tätig werden muss; sie beantworten die Frage, wie die Leistung realisiert wird. So ist etwa eine für die Leistung notwendige Antragstellung eine formelle Leistungsvoraussetzung; ihr Fehlen hindert somit nicht das Entstehen eines Anspruches, wohl aber den Anfall der Leistung.