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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

1. Das Leistungsverhältnis

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Die gesetzliche SV beruht – anders als eine Privatversicherung – nicht auf einem Vertrag; das Rechtsverhältnis zwischen dem Vers und dem SVT ist daher kein vertragliches Schuldverhältnis. Das „sozialversicherungsrechtliche Schuldverhältnis“; kann in das Versicherungs- und das Leistungsverhältnis unterteilt werden.

-2

Das Versicherungsverhältnis entsteht grundsätzlich mit der Verwirklichung des Tatbestandes, an den das Gesetz die Versicherungspflicht knüpft (Grundsatz der Exlege-Versicherung, s § 6); das Versicherungsverhältnis begründet die Anwartschaft auf Versicherungsleistungen.

3

Das Leistungsverhältnis beginnt mit dem Entstehen des Leistungsanspruches und endet mit dem Wegfall der Leistung.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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