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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

2. Ausgabenseite

4

Seit dem PensionsharmonisierungsG, BGBl I 2004/142 soll die Anpassung der Pensionen nicht mehr die (zu erwartende) Lohnentwicklung widerspiegeln, sondern lediglich Kaufkraftverluste der Pensionisten verhindern (Tomandl in Tomandl, System 0.6.4, 38/1). Der BMSGK hat mit VO den Anpassungsfaktor iSd § 47 (vgl § 108f ASVG) gem § 108 Abs 5 ASVG (bis 30.11. des Jahres) zu bestimmen (s Rz 6, 7).

5

Der Zeitpunkt der Anpassung (Vervielfachung mit dem Anpassungsfaktor) ergibt sich für für Pensionen aus der PV aus § 50. Die Anpassung der Leistungen nach § 50 hat gem § 52 von Amts wg zu erfolgen.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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