GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Grundlagen
13
Abs 3 enthält Anhaltspunkte für einen Ausgleich zwischen den SVT. Häufige Anwendungsfälle sind Abgrenzungsprobleme bzw bewusster Formenmissbrauch zwischen DN, dienstnehmerähnlichen freien DN gem § 4 Abs 4 ASVG und unternehmerischen freien DN („neue Selbständige“) gem § 2 Abs 1 Z 4 GSVG. Zu berücksichtigen ist dabei, dass gem § 10 Abs 1a ASVG iVm § 410 Abs 1 Z 8 ASVG iVm § 2 Abs 1 Z 4 GSVG die rückwirkende Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht nur für den Fall ausgeschlossen ist, dass ein freier DN gem § 4 Abs 4 ASVG als neuer Selbständiger gem § 2 Abs 1 Z 4 GSVG behandelt wurde. Der Anregung, § 10 Abs 1a ASVG analog auf das Verhältnis zwischen DN und neuen Selbständigen anzuwenden (so Kietaibl, Sozialversicherungsrechtliche Rückabwicklung bei aufgedeckter Scheinselbständigkeit, ZAS 2006/26, 170, mwN), steht nicht nur die bei Kietaibl zitierte Rsp entgegen. Es fehlt schon an der planwidrigen Unvollständigkeit und somit an einer Lücke im Recht als Grundvoraussetzung für die Analogie. Je nach Betrachtungsweise und Grundeinstellung kann die Ausdehnung des § 10 Abs 1a ASVG als rechtspolitisch wünschenswert dargestellt werden, womit sich freilich gerade bei einer Angelegenheit von derart weitreichender Bedeutung keine Grundlage für eine Analogie ableiten lässt.
14
Der zugleich inhaltsschwere als auch vage formu...