Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

II. Ausschluss der Rückforderung

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Die Rückforderung von Beiträgen ist ausgeschlossen, wenn

  • durch die Entgegennahme der Beiträge eine Formalversicherung (§ 14) begründet wurde.

  • innerhalb des Zeitraumes der ungebührlichen Beitragsentrichtung eine Leistung erbracht wurde: Durch BGBl 1986/112 wurde im Gesetz klargestellt, dass der Ausschluss der Rückforderung für den gesamten Zeitraum gilt, somit für die Zeit vom ersten bis zum letzten Monat, für den ein Beitrag ungebührlich entrichtet wurde (VwGH 96/08/0098). Die zuvor vom VwGH vertretene Ansicht, dass bei der Rückzahlung ungebührlich entrichteter Beiträge und der Prüfung der Frage des Leistungsbezuges von den einzelnen Beitragszeiträumen auszugehen sei (VwGH 81/08/0009), wurde als allen versicherungsrechtlichen Grundsätzen widersprechend qualifiziert, weil die Übernahme des Versicherungsrisikos für den gesamten Zeitraum zu berücksichtigen sei (in den Mat zum GSVG, 775 BlgNR, 16. GP, 4, wird diesbezüglich auf das ASVG, 774 BlgNR, 16. GP, 10, hingewiesen). Der Wortlaut „von Beiträgen zu einer Versicherung“ legt eine individuelle Bezugnahme auf jeden einzelnen Versicherungszweig nahe (so im Ergebnis VwGH 97/08/0171, zu § 41 Abs 3 GSVG).

  • nach dem Zeitraum der unge...

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