Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

1. Beginn und Dauer

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Den Begriff der festgestellten Beitragsschulden iSd § 68 Abs 2 ASVG hat der VwGH dahingehend ausgelegt, dass darunter die Rechtskraft iSv Unanfechtbarkeit der Streiterledigung durch ordentliche Rechtsmittel, und nicht Vollstreckbarkeit, gemeint ist. Die Begründung dafür war durchaus plausibel: Andernfalls könnte während eines Streites zwischen dem Beitragsschuldner und dem KVT über die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen dem Grunde oder der Höhe nach zwar nicht das Feststellungsrecht gem § 68 Abs 1 verjähren; sehr wohl könnte aber das Einforderungsrecht, auf das aber letztlich die Feststellung abziele, verjähren (VwGH 89/08/0117). Diese Rsp war jedoch wiederum einschränkend zu verstehen: Wenn ein Streit über Beiträge gar nicht vorlag und ein Bescheid nicht zu erlassen war, begann die Einforderungsverjährung auch ohne rechtskräftige Entscheidung zu laufen (vgl oben Rz 4 ff): Dem Gesetzgeber kann nicht unterstellt werden, dass im Regelfall der Beitragsfeststellung ohne Bescheiderlassung das Recht auf Einforderung niemals verjährt.

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In der weiteren Rsp hat der VwGH diesen Umstand insofern berücksichtigt, als von „festgestellten Beitragsschulden“ iSv Abs 2 jedenfalls so lange ni...

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