Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

1. Bewirkung der Feststellung

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Das Gesetz gibt keine direkte Auskunft darüber, mit welchem Vorgang die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen überhaupt als festgestellt anzusehen ist. Als gesichert kann gelten, dass für die Feststellung nicht allein die interne Willensbildung des SVT ausschlaggebend sein kann, sondern diese in die Sphäre des Beitragsschuldners gelangen muss: Dafür sprechen die erforderliche In-Kenntnis-Setzung des Zahlungspflichtigen bei der Unterbrechung der Feststellungsverjährung und die Verständigung des Zahlungspflichtigen als fristauslösendes Ereignis für die Einforderungsverjährung gem Abs 2 (vgl Krejci, Sozialversicherungsverhältnis, 158). Abs 1, letzter Satz, sieht die Hemmung der Feststellungsverjährung für die Dauer eines Verfahrens in Verwaltungssachen bzw vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts, insb betreffend die Feststellung der Verpflichtung der Zahlung von Beiträgen, vor. Diese Regelung legt nahe, dass die Feststellung mit rechtskräftigem Abschluss eines Administrativverfahrens bzw noch später, erst mit abschließender Entscheidung durch VfGH oder VwGH, eintritt. Auch der VwGH dürfte in diese Richtung tendieren, wenn er ausspricht, dass eine ...

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