GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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III. Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung
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Eine Gefährdung liegt dann vor, wenn die Gefahr der Uneinbringlichkeit der Beiträge besteht. Eine Erschwerung bezieht sich hingegen nicht zwingend auf den mangelnden Erfolg von Einbringungsmaßnahmen, sondern auf deren Ausmaß. Die Ansicht des VwGH, dass selbst eine Vielzahl von Exekutionsmaßnahmen nicht als Erschwerung anzusehen ist, kann deshalb nicht überzeugen (VwGH 96/08/0104). In diesem Erkenntnis werden folgende Gründe als relevant angesehen: Drohendes Insolvenzverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Vermögensverschleppung bzw Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte, Behinderung von Exekutionsverfahren aus der Sphäre des Schuldners (häufiger Wohnungswechsel, drohende Übersiedlung ins Ausland). Die mit der Insolvenzgefahr verbundene Problematik hat der VwGH bisher nicht erkannt: Der Sicherstellungsauftrag entstammt einer Zeit mit besonderer Rangstellung von SV-Beiträgen im Konkurs. Seit deren Wegfall sind die SVT ganz massiv insolvenzrechtlichen Anfechtungen ausgesetzt (§ 38 Rz 7). Der materiellrechtliche Anspruch auf Sicherstellung stellt zwar eine Erleichterung betreffend die Anfechtung wegen Ink...