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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

2. Anforderungen an KVT

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In der Anfechtungs-Rsp gibt es konkrete Bezugnahmen auf die SV: Die Betreibung von Forderungen selbst mit mehreren Exekutionen lässt zunächst nur den Schluss auf eine schlechte Zahlungsmoral zu, ist aber nicht mit einem Anzeichen für das Fehlen liquider Mittel zur Schuldentilgung gleichzusetzen (7 Ob 563/95, 6 Ob 70/97f). Dabei kann es (gem einer älteren Entscheidung) als allg bekannt angesehen werden, dass bei Zahlungsstockung zunächst mit der Bezahlung der Schulden insbesondere der GKK und sonstiger SVT zugewartet wird (1 Ob 632/88). An diese kann nicht ein so strenger Maßstab angelegt werden wie an eine Hausbank, weil ihnen idR nur die eigenen Betreibungsschritte bekannt sind und weitere Nachforschungen üblicherweise mangels geeigneter Informationsmöglichkeiten wenig Aussicht auf Erfolg haben (10 Ob 90/04i, 3 Ob 99/10w unter II.4). Grds ist an die Sorgfaltspflicht bestimmter Großgläubiger, zu denen auch die KVT gehören, aber schon ein strenger Maßstab anzulegen, weil sie über entsprechende Ressourcen zur Bonitätsüberwachung ihrer Schuldner verfügen (3 Ob 173/08z, 3 Ob 99/10w unter II.4). Sie sind dann zu Nachforschungen verpflichtet, wenn die Höhe des Rüc...

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