GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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1. Grundlagen
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Die beschriebene Notwendigkeit der Stellung von Insolvenzanträgen führt zu einer hohen Belastung der KVT mit Anfechtungen gem § 27 ff IO: Jahr für Jahr sind viele Millionen Euro an ursprünglich vereinnahmten Beitragszahlungen den Insolvenzmassen zur Verfügung zu stellen (Reisenhofer, Die Auftraggeberhaftung gem § 67a ff ASVG im Konkurs des Subunternehmers, ZIK 2008/248, 152 mwN). Die KVT sind dabei für alle von ihnen eingehobenen Beiträge und Umlagen passiv legitimiert, wobei für die (klagsweise) Geltendmachung der Anfechtung von Beitragszahlungen nur der streitige Rechtsweg zulässig ist (König, Die Anfechtung nach der Konkursordnung4 [2009], 17/83, mwN). Die mögliche Anfechtbarkeit getätigter Zahlungen hebt die grds Zahlungsverpflichtung nicht auf: Auch nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw nach Stellung eines Antrages auf Insolvenzeröffnung wird der Beitragsschuldner davon nicht befreit (VwGH 97/08/0394).
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Allg ist zu berücksichtigen: Zahlungsunfähigkeit iSd § 66 IO liegt grds dann vor, wenn der Schuldner mehr als 5 % aller fälligen Schulden innerhalb von drei Monaten nicht begleichen kann (3 Ob 99/10w, ÖBA 2011/1747, 742 [Bartlmä]). Dem Gläubiger, der einen Insolvenzantrag in den Raum stellt,...