GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Sozialversicherung und Insolvenzverfahren
1
§ 38 ordnet die Anwendung der Bestimmungen der Insolvenzordnung an. Diese ausdrückliche Festlegung dürfte auf die große Bedeutung des Insolvenzrechtes für die SVT zurückzuführen sein: Sie unterliegen auf Grund der Pflichtversicherung einem weitreichenden Kontrahierungszwang. Da die Versicherung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ohne weiteres Zutun der Akteure erfolgt, geht diese Verpflichtung eigentlich noch über einen Kontrahierungszwang hinaus; es liegt eine Ex-lege-Versicherung vor. Auch bei noch so hohem Beitragsrückstand darf weder das Versicherungsverhältnis beendet noch eine Leistungssperre verhängt werden (Souhrada, Gedanken zur Beitragseinhebung, SozSi 1995, 747). SVT sind deshalb auf die sanierende bzw liquidierende Funktion von Insolvenzverfahren angewiesen, um ihr Rechtsverhältnis mit säumigen Beitragsschuldnern auf eine bessere Basis zu stellen bzw zu beenden.
2
Diese Situation führt zu einer Abhängigkeit der KVT von gerichtlichen Insolvenzentscheidungen, um fortwährende Rückstandserhöhung bei laufendem Versicherthalten zu verhindern. Der Wortlaut des § 70 IO kommt der Situation der SVT entgegen: Auf Antrag eines Gläubigers ist das Insol...