Sonntag
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
1. Aufl. 2012
ISBN: 978-3-7073-1861-6
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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)
II. Beitragssatz
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Angehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres: | 25 % des Beitrags des Pflichtversicherten |
Angehörige nach Vollendung des 18. Lebensjahres: | 100 % des Beitrags des Pflichtversicherten |
Der Beitrag beträgt 25 % oder 100 % von derzeit 7,65 % der Krankenversicherungsbeitragsgrundlage oder der Bruttopension bei Pensionisten.