Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

II. Beitragssatz

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Angehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres:
25 % des Beitrags des Pflichtversicherten
Angehörige nach Vollendung des 18. Lebensjahres:
100 % des Beitrags des Pflichtversicherten

Der Beitrag beträgt 25 % oder 100 % von derzeit 7,65 % der Krankenversicherungsbeitragsgrundlage oder der Bruttopension bei Pensionisten.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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