GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Steuerliche Behandlung
5
Gem Rz 1243 EStR 2000 stellen die Leistungen aus der Zusatzversicherung gem § 9 steuerpflichtige Einkünfte bei jener Einkunftsart dar, bei der sie als Betriebsausgaben abgezogen wurden. Die Beitragsleistungen sind beim Beitragszahler in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig.