Sonntag
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
1. Aufl. 2012
ISBN: 978-3-7073-1861-6
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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)
II. Beitragssatz
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Der Beitragssatz für Teilversicherte in der Pensionsversicherung beträgt - wie in allen Fällen der Pensionsversicherung - 22,8 % der Beitragsgrundlage (§ 26a).