GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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I. Entwicklung
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Diese Bestimmung wurde im Rahmen des Pensionsharmonisierungsgesetzes (BGBl I 2004/142) geschaffen. Die Teilversicherungen in der Pensionsversicherung haben die bisherigen Ersatzzeiten abgelöst (653 BlgNR 22. GP, 16; vgl auch § 116 Rz 2).