zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

V. Monatsbeiträge

10

Grundsätzlich geht das GSVG von einem System von Monatsbeiträgen aus (vgl § 25 Abs 1, 5 und 10; Teschner/Widlar § 27 Anm 2). Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung (Abs 3) ist ungeachtet des Eintrittes des die Versicherungs- bzw Beitragspflicht auslösenden Sachverhaltes während des Laufes eines Kalendermonates („untermonatig“) der volle Beitrag zu entrichten; bei „untermonatigem“ Wegfall des die Versicherungspflicht auslösenden Sachverhaltes endet die Beitragspflicht erst mit dem letzten Tag des betreffenden Monates. Aus diesen - in einem Fall die Bemessung der Beiträge, im anderen Fall die Fortdauer der Beitragspflicht betreffenden - Regelungen folgt, dass ein „voller Monatsbeitrag“ auch dann zu entrichten ist, wenn der die Versicherungspflicht auslösende Sachverhalt zeitlich nur einen Teil des betreffenden Kalendermonates umfasst (VwGH 90/08/0070). Die Beitragspflicht - anders als die Pflichtversicherung - beginnt daher immer mit dem Ersten eines Kalendermonats und erlischt mit dem Letzten eines Kalendermonats (Teschner/Widlar § 27 Anm 2).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.