GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Höhe
1
Der Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt derzeit 7,05 %. Inklusive des Zusatzbeitrags in Höhe von 0,5 % gem § 27a sowie des Ergänzungsbeitrags in Höhe von 0,1 % gem § 27d beträgt der Gesamtbeitragssatz 7,65 %.