GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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5. Sich deckende Tätigkeiten
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Bei gleichzeitiger Pflichtvers gem § 2 Abs 1 Z 1 bis 3 und § 2 Abs 1 Z 4 gelten die für WK-Mitglieder vorgesehenen MBGL (Rz 27-33; zur Zusammenrechnung der Einkünfte Rz 24).