GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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4. Mindestbeitragsgrundlage für Neue Selbständige
34
Die MBGL für Neue Selbständige, die ausschließlich eine betriebliche Tätigkeit iSd § 2 Abs 1 Z 4 ausüben oder sich gem § 3 Abs 1 Z 2 in die KV einbeziehen lassen, beträgt 537,78 €; für Neue Selbständige, die eine sonstige Erwerbstätigkeit ausüben oder eine Leistung gem § 4 Abs 1 Z 6 lit b beziehen, 376,26 € (2012) monatlich.
35
Für Neue Selbständige sind keine Gründerbegünstigungen, insb keine feste BGL in den ersten beiden Kalenderjahren vorgesehen. Dagegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken angesichts der diesem Personenkreis dauernd gewährten Begünstigung des Entfalls der Beitragspflicht bei Einkünften unter der Vers-grenze (VfGH G 20/07).