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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

3. Mindestbeitragsgrundlage für Neuzugänger

29

Neuzugänger sind Pflichtvers nach § 2 Abs 1 Z 1 bis 3 (WK-Mitglieder) in den ersten drei Kalenderjahren, in denen aufgrund der selbst Erwerbstätigkeit eine Pflichtvers besteht.

Das Gesetz stellt auf Kalender- und nicht auf „Natural“-jahre ab. Bei erstmaliger Gründung im April 2012 besteht daher die Neuzugängereigenschaft bis zum .

30

In der PV gilt im Kalenderjahr des erstmaligen Eintritts einer Pflichtvers nach § 2 Abs 1 bis 3 und in den darauf folgenden zwei Kalenderjahren eine reduzierte MBGL im Betrag von 537,78 €. Diese unterliegt nicht der jährlichen Aufwertung (vgl § 25 Abs 4 letzter Satz). Diese MBGL ist also nicht anwendbar, wenn in der Vergangenheit bereits Monate der Pflichtvers aufgrund einer WK-Mitgliedschaft erworben worden sind. Hingegen schadet eine frühere Pflichtvers (als Neuer Selbständiger) gem § 2 Abs 1 Z 4 oder gem § 3 Abs 3 aF (aufgehoben durch BGBl I 139/1997) nicht.

31

In der KV gilt für Neuzugänger in den ersten beiden Kalenderjahren einer Pflichtvers nach § 2 Abs 1 Z 1 bis 3 eine feste Beitragsgrundlage im Betrag von 537,78 €, die weder der Aufwertung noch der Nachbemessung (vgl auch § 25a Abs 4) unterli...

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