GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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b) Veräußerungsgewinne
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Veräußerungsgewinne gem § 24 EStG sind Gewinne, die bei Veräußerung (Aufgabe) des ganzen Betriebes, eines Betriebsteiles oder bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils erzielt werden. Diese Gewinne werden zu den betrieblichen Einkünften gem § 22, 23 EStG gerechnet (ausf Doralt/Ruppe, Grundriss des österreichischen Steuerrechts9, Rz 567 ff).
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Gem Abs 2 Z 3 ist die BGL um Veräußerungsgewinne zu vermindern, soweit der auf derartige Gewinne entfallende Betrag dem Sachanlagevermögen eines Betriebes des Vers zugeführt (reinvestiert) worden ist. Seit der 23. Nov (BGBl I 139/1998) sind - entgegen der früheren Rsp (VwGH 96/08/0280) - Veräußerungsgewinne auch dann abzugsfähig, wenn die Investition in eine GmbH erfolgt, an der der Vers mit mehr als 25 % beteiligt ist.
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Keine Verminderung der BGL tritt ein, wenn die Reinvestition in die Vermietung von Wohnungen (sohin in private Vermögensverwaltung) erfolgt (VwGH 97/08/0046) oder zur Tilgung von Schulden verwendet wird (VwGH 94/08/0262).
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Besondere Probleme treten auf, wenn ein (nicht reinvestierter) Veräußerungsgewinn gem § 37 Abs 2 Z 1 EStG auf drei Jahre verteilt wird. In Kalenderjahren, in denen keine nach dem GSVG vers-pflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt...