Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

b) Vorgeschriebene Beiträge zur PV, KV und AIV (Abs 2 Z 2)

11

Die Hinzurechnung der vorgeschriebenen Beiträge zur PV und KV zur Bildung der BGL nach dem GSVG ist durch die 19. Nov eingeführt worden. Dadurch sollte eine Angleichung an die BGL nach dem ASVG erreicht werden. Auch diese BGL enthält die DN-Anteile zur SV (näheres EB 933 BlgNR 18. GP 23).

12

Den versicherungspflichtigen Einkünften werden gem Abs 2 Z 2 die vorgeschriebenen Beiträge zur PV, KV und – sofern eine Einbeziehung in die freiwillige AlV gem § 3 AlVG erfolgt ist – ALV hinzugerechnet, soweit diese als Betriebsausgabe gelten. Die Hinzurechnung umfasst somit nicht die Beiträge zur SVS und den UV-Beitrag.

13

Nach stRspr sind die im und nicht für das Kalenderjahr vorgeschriebenen Beiträge hinzuzurechnen (VwGH 95/08/0303, 99/08/0152 ua). Dadurch kann es im Einzelfall zu außertourlichen Belastungen kommen. Dies ist bspw der Fall, wenn aufgrund einer annähernd gleichzeitigen Übermittlung von ESt-Bescheiden aus vergangenen Jahren (§ 229a) in einem Kalenderjahr eine Beitragsnachbelastung für mehrere Jahre erfolgt. Nach Ansicht des VwGH gleichen sich solche Inkongruenzen über einen längeren Zeitraum aus und ist diese Regelung nicht verfassungswidrig (...

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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