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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 23 Verstöße gegen die Melde-, Anzeige- und Auskunftspflicht

Aminger-Solich/Pflug

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§ 23 sanktioniert Verstöße gegen die Melde-, Anzeige- und Auskunftspflicht. Der VT kann die Strafbestimmung von Amts wegen verfolgen. Eine Verpflichtung der Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörden ist für den VT jedoch nicht vorgesehen. In der Praxis der SVA erfolgt eine Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörden daher nur bei wiederholten, beharrlichen Verletzungen der dem Vers nach den § 18 ff obliegenden Verpflichtungen.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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