zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 21 Form der Meldungen, Meldebestätigungen

Aminger-Solich

-1

Die Vordrucke gemäß Abs 1 liegen in allen Landesstellen der SVA auf bzw können auf der Homepage der SVA heruntergeladen werden. Entsprechend Abs 1 zweiter Satz sind Meldungen ordnungsgemäß erstattet, die schriftlich bzw mittels elektronischem Datenträger eingebracht werden; mündliche bzw telefonische Meldungen entsprechen daher nicht den Voraussetzungen des § 21. Um den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Meldung zu genügen, sollten die Vordrucke des Versicherungsträgers zur Erstattung der Meldung verwendet werden bzw sollte die selbst geschriebene Meldung zumindest jene Angaben enthalten, die in den Vordrucken vorgesehen sind.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.