GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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II. Meldepflichtige Sachverhalte
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Meldepflichtige Sachverhalte sind insbesondere:
Änderungen in den persönlichen Daten (zB Namensänderung, Betriebs-/Wohnortverlegung)
Einkommensdaten (zB Einkommensteuernummer bzw deren Änderung, Änderung der Einkünfte aus unselbständiger Beschäftigung, Veranlagung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr)
Aufnahme von Tätigkeiten (Erteilung einer Gewerbeberechtigung/Berufsbefugnis, Aufnahme einer selbständigen/freiberuflichen Erwerbstätigkeit, Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung, Beteiligung an Personengesellschaften, Beteiligung eines GmbH-Geschäftsführers am Stammkapital, Bestellung eines GmbH-Gesellschafters zum Geschäftsführer)
Unterbrechung bzw Wiederaufnahme einer selbständigen Tätigkeit (zB Ruhendmeldung bzw Wiederaufnahme der Tätigkeit, Verpachtung der Gewerbeberechtigung, Nichtausübung der selbständigen Tätigkeit oder Wiederausübung)
Änderungen der für den Zusatzbeitrag (§§ 27a, 27c) maßgeblichen Umstände
Einstellung von Tätigkeiten (zB Erlöschen von Gewerbeberechtigungen, Einstellung einer selbständigen freiberuflichen Erwerbstätigkeit, Erlöschen von Gesellschafterverhältnissen, Wegfall der Beteiligung eines GmbH-Geschäf...