GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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V. Ende (Abs 7)
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Fallen die Voraussetzungen für die Weiterversicherung weg, dann endet diese mit dem Tag des Wegfalls der Voraussetzungen und nicht erst mit dem Monatsletzten nach Wegfall der Voraussetzungen.