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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

VI. Selbständigenvorsorge

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Für Personen, die der Pflichtversicherung in der KV nach dem GSVG unterliegen (Gewerbetreibende gem § 2 Abs 1 Z 1 bis 3 und neue Selbständige nach § 2 Abs 1 Z 4), wurde mit eine obligatorische Selbständigenvorsorge geschaffen (s dazu Aubauer/Neumann, „Abfertigung neu“ für freie Dienstnehmer, Gewerblich Selbständige, Bauern und Freiberufler, taxlex 2007, 586; Neumann/Schindler, „Abfertigung neu“ für Selbständige, ASoK 2008, 172; Neumann, Die neue Selbständigenvorsorge, ZAS 200, 148). Ausgenommen von der obligatorischen Vorsorge sind „Opting-in-Krankenversicherte“ und jene Freiberufler, die in eine GSVG-KV (gem § 14a und 14b) optiert haben. 1,53 % der vorläufigen KV-Beitragsgrundlage nach GSVG werden in die Selbständigenvorsorge einbezahlt. Vgl näher § 49 ff BMSVG.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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