Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 335 Schlussbestimmung zu Art. 5 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 64/2010

Sonntag

Zu § 335 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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