GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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4. Vorversicherungszeiten
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Auch bei Fortsetzung der Krankenversicherung gemäß § 8 Abs 3 muss die angesprochene Mindestdauer vom Versicherten, dessen Versicherung fortgesetzt wird, erfüllt worden sein.
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Freiwillige Versicherungszeiten werden betreffend die Erfüllung der Vorversicherungszeiten berücksichtigt.