Sonntag
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
1. Aufl. 2012
ISBN: 978-3-7073-1861-6
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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 312 Schlussbestimmung zu Art. 7 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 155/2005
Zu § 312 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.